Der Digitalbonus Bayern - ein Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen - wurde Anfang diesen Jahres bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Auch danach wird es wohl weiterhin ein Förderprogramm geben, in welcher Form ist jedoch noch unklar. Die Beantragung des Digitalbonus kann immer zu Anfang des Monats erfolgen. Beim Erreichen von 300 Anträgen ist die Beantragung erst wieder im Folgemonat möglich. Mit dem Antrag ist ein Angebot des Softwareanbieters einzureichen. Nach der Beantragung besteht zunächst keine Sicherheit, dass der Zuschuss auch tatsächlich gewährt wird. Deshalb ist es empfehlenswert, die Kriterien für die Förderfähigkeit gut zu kennen, um fehlerhafte Beantragungen zu vermeiden und die Chancen auf eine Förderung abschätzen zu können.
Grundsätzlich werden im Förderprogramm Standardmaßnahmen (Digitalbonus Standard) von innovativen Maßnahmen (Digitalbonus Plus) unterschieden, wobei auch bei Standardmaßnahmen einige Themen (z.B. Webseiten, Marketing, „Standard-Bürosoftware“ und „Standard-Hardware“) ausgenommen sind. Der Digitalbonus Standard wird weiter unterteilt in die Förderbereiche:
- Allgemeine Digitalisierung;
- IT-Sicherheit.
Für beide Bereiche können von den Unternehmen getrennt Anträge gestellt werden, welche mit jeweils maximal 10.000 Euro bezuschusst werden. Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben.
Planen Sie eine Digitalisierungsmaßnahme und sind sich unsicher, ob beziehungsweise wie diese förderfähig ist? Damit Sie als unsere Mitglieder nicht alle selbstständig die Unterlagen und Details des bis Ende Juni laufenden Förderprogramms durcharbeiten müssen, bietet unsere Digitalisierungsreferentin Klara Santer ein Online-Seminar an, in welchem Sie die wichtigsten Punkte zu Antragsstellung und Förderung zusammenfasst. Alle zugehörigen Informationen zum Digitalbonus Bayern finden Sie auch unter diesem Link.
Das Online-Seminar zum Digitalbonus Bayern findet am 19.03.2024 von 16 bis 17 Uhr statt.
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